KFZ GUTACHTEN

KFZ BEWERTUNG

KFZ BEWEISSICHERUNG

Als Kfz-Sachverständiger in Nürnberg und Umgebung sorge ich dafür, dass die Lage nach einem Verkehrsunfall eindeutig ist und Sie als Betroffener nicht zusätzlich finanziell benachteiligt werden. Vertrauen auch Sie unserer mehr als 20-jährigen Erfahrung und setzen Sie auf ein KFZ-Unfallgutachten von KS KFZ-Sachverständigenbüro & Kollegen, Ihrem unabhängigen Sachverständigen. Ein Gutachten dient dazu, Ihren Schadensersatzanspruch geltend machen zu können. Gehen Sie kein Risiko ein und nehmen Sie unsere telefonische Beratung in Anspruch. Wir freuen uns auf einen Beratungstermin mit Ihnen.

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KFZ Sachverständigenbüro in Nürnberg

Als Kfz-Sachverständiger in Nürnberg und Umgebung sorge ich dafür, dass die Lage nach einem Verkehrsunfall eindeutig ist und Sie als Betroffener nicht zusätzlich finanziell benachteiligt werden. Vertrauen auch Sie unserer mehr als 20-jährigen Erfahrung und setzen Sie auf ein KFZ-Unfallgutachten von KS KFZ-Sachverständigenbüro & Kollegen, Ihrem unabhängigen Sachverständigen. Ein Gutachten dient dazu, Ihren Schadensersatzanspruch geltend machen zu können. Gehen Sie kein Risiko ein und nehmen Sie unsere telefonische Beratung in Anspruch. Wir freuen uns auf einen Beratungstermin mit Ihnen.

U N F A L L – L E I T F A D E N

SERVICE – Leistungsübersicht

  • Haftpflicht- und Kaskoschäden

  • Plausibilitäts- und Kompatibilitätsprüfung

  • Schadenfeststellung

  • Unfallanalyse und Rekonstruktion

  • Schadenmanagement

  • Schriftverkehr mit Versicherern, Rechtsanwälten u. v. m.

  • Beweissicherung

  • bei Bedarf Terminvereinbarung mit Fachwerkstätten

  • Reparaturbestätigung nach Instandsetzung

  • u.v.m.

U N F A L L – S K I Z Z E

FAQ – Friendly Ask Questions

Der Kfz-Sachverständige nimmt die Schäden, die an Ihrem Fahrzeug entstanden sind, genau unter die Lupe und erstellt ein Unfallgutachten. Dafür dokumentiert er sämtliche Mängel, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, und kalkuliert den nötigen Aufwand für eine Reparatur.

Im Regelfall übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für den Gutachter, auch, wenn Sie als Geschädigter, diesen selbst beauftragt haben. Anders sieht es bei einer Mitschuld aus. Hier tragen beide Parteien einen Teil der Sachverständigenkosten.

Insgesamt dauert eine Kfz-Gutachtenerstellung bei einem herkömmlichen Schaden von der Begutachtung bis zur Fertigstellung etwa fünf Stunden, sofern kein Restwert eingeholt werden muss. Soll dieser jedoch ermittelt werden ist, wird die Erstellung voraussichtlich ein bis zwei Tage dauern.

Ja, oberhalb der Bagatellschadengrenze dürfen Sie im Haftpflichtschadenfall selbst einen unabhängigen Sachverständigen zur Feststellung Ihres Schadens beauftragen.

Sollte die gegnerische Versicherung Zweifel an der Richtigkeit Ihres Gutachtens haben und aus diesem Grund eine Nachbesichtigung fordern, muss die Versicherung ausführlich begründen, warum eine Nachbesichtigung erfolgen soll. Ohne eine plausible Begründung können Sie dies jederzeit ablehnen.
Ist mit einer Wertminderung zu rechnen, ist das Gutachten immer die bessere Wahl, da diese in die Gutachtensumme mit eingerechnet wird. Wird die Wertminderung nicht berücksichtigt und sind ebenso keine Ausfallzeiten oder Ausfallkosten relevant, ist der Kostenvoranschlag eine Alternative.
Eine Versicherung hat kein Recht darauf einem einen Gutachter vorzuschreiben! Auch wenn man ein Unfall verschuldet hat ist dies so. Hier beauftragt die Versicherung selbst einen Gutachter. Kommt einem dieses Ergebnis jedoch komisch vor, kann man sich privat einen Gutachter hinzuziehen.
Es ist möglich, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen. Grundsätzlich hat jeder Unfallgeschädigte die Wahl, ob er den Unfallschaden auszahlen oder reparieren lassen möchte. Fuhrparkbetreiber ebenso wie Privatpersonen können sich den Kfz Versicherungsschaden auszahlen lassen.

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